Zum Hauptinhalt springen

KOSTENRÜCKERSTATTUNG

Gesetzliche Krankenkassen erstatten zweimal pro Kalenderjahr bis zu 80% der Kursgebühren.

KOSTENRÜCKERSTATTUNG

Gesetzliche Krankenkassen erstatten nach §20 SGB V in der Regel zweimal pro Kalenderjahr bis zu 80% der Kursgebühren für Kurse aus den Bereichen Bewegung, Entspannung und Ernährung. fast alle unsere Kurse und Kursleiter entsprechen den hohen Qualitätsanforderungen der Krankenkassen.